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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Hartz IV: Bildung und Teilhabe gescheitert PDF Drucken E-Mail
Sonntag, den 17. April 2011 um 21:08 Uhr

Es herrscht große Not: bis zum 31. April soll in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BverfG) vom 9 Februar 2010 den bis 24jährigen Schülern und Schülerinnen der Bildungsaufwand und den bis 17jährigen Kindern und Jugendlichen die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben finanziert werden. Ab dem 1. Januar 2011 soll das gelten, sagte das BVerfG. Von Fristen und Anträgen sprach es nicht, bei nicht von der Regel abweichenden Bedarfen sollte das auch mit dem Hauptantrag erledigt sein. Der korrekte Weg wäre, dass auf die Antragstellung verzichtet wird und Kinder automatisch ihre Rechte erhalten. Zumindest muss die Antragsfrist erheblich ausgedehnt werden und immer rückwirkend geleistet werden. [........]

Verantwortlich ist unmittelbar die ARGE. Nach § 13 u.14 SGB I sind alle Sozialleistungsträger verpflichtet, alle Leistungsberechtigten über Rechte und Pflichten nach dem SGB zu beraten. Und zwar „aktiv“ – nicht erst auf Anfrage (Spontanberatung). Die Betreuungspflichten nach den §§ 16 Abs. 3 u. 17 Abs. 1 SGB I (Hilfe bei der Antragstellung und zügige Leistungszuteilung) sollen eine möglichst weitgehende Rechtsverwirklichung gewährleisten. Die Behörde muss von Amts wegen den Sachverhalt ermitteln und darf in solchen Fällen nicht warten, bis Anträge gestellt sind. Es ist zu beachten, dass Antragstellende mit dem Hauptantrag alle möglicherweise zustehenden Ansprüche geltend machen wollen.

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