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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Kurze Mitteilung zum Thema Terminvereinbarung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dietmar Hamann   
Donnerstag, den 21. April 2011 um 10:48 Uhr

Bei der Durchsicht der täglichen Meldungen bezüglich der sich häufenden Sanktionen gegenüber Hartz-Iv-Empfängern wegen Verstößen gegen die Vereinbarungen, möchte ich einmal folgendes feststellen:

  • Eine Vereinbarung ist eine Absprache zwischen zwei gleichberechtigten Partnern. So ist mir das wenigstens aus meinem deutschen Sprachgebrauch bekannt. Die Aufforderung zu einem Termin zu erscheinen, kommt einer Weisung nach. Unklar bleibt dabei, wie das eigentlich mit der Weisungsbefugnis aussieht.
  • Die von jedem Hatz-IV-Empfänger zu unterschreibende "Vereinbarung" über die Mitarbeit, hat einen ähnlichen Charakter. Dazu gibt es sogar einen Gerichtsentscheid, der durch die Jobcenter ignoriert wird.

Vielleicht ist das ja mal ein Denkanstoß für die Mitarbeiter der BA und die Journalisten, die sich an der gerade laufenden diskriminierenden Kampagne beteiligen.

 

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