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Hartz-IV und Ehrenamt: Bund kürzte den Freibetrag für Aufwandsentschädigung PDF Drucken E-Mail
Donnerstag, den 05. Mai 2011 um 06:35 Uhr

Schwalm-Eder. Hartz IV-Empfänger werden finanziell benachteiligt, wenn sie Aufwandsentschädigungen für ein Ehrenamt erhalten und einer Beschäftigung nachgehen. Im Schwalm-Eder-Kreis arbeiten von den 6500 erwerbsfähigen Hilfebedürftigen immerhin 1935 und verdienen sich Geld dazu.

Nach den jüngsten Neuregelungen zum Sozialgesetzbuch II beträgt der Ehrenamts-Freibetrag für Hartz IV-Empfänger vereinfacht noch 75 Euro. Hinzu kommen weitere 100 Euro, die als Einkommen immer anrechenfrei sind. Nach der alten Regelung waren es 175 und 100 Euro.

Betroffen sind beispielsweise Menschen, die in der Kommunalpolitik aktiv sind. Lutz Jürgen Baumann ist so jemand. Der 60-Jährige ist Stadtverordneter für die Linken in Borken. Außerdem verdient sich der Diplom-Chemiker stundenweise im Museum etwas dazu. Er empfinde es als eine Ungerechtigkeit, dass Beschäftigte von einem Freibetrag von 2100 Euro jährlich profitieren, Hartz-IVler die Aufwandsentschädigung für ein Ehrenamt aber als Verdienst angerechnet bekämen, sagt er auf Anfrage.

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