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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Steuererstattung wird auf Hartz IV angerechnet PDF Drucken E-Mail
Freitag, den 06. Mai 2011 um 13:49 Uhr
Berlin (dpa/bb) - Wenn Hartz-IV-Empfänger vom Finanzamt zuviel gezahlte Steuern zurückerhalten, müssen sie sich das Geld auf die Leistungen der Sozialbehörde anrechnen lassen. Das hat das Berliner Sozialgericht in einem rechtskräftigen Urteil entschieden. Das Gericht bewertete die Rückerstattung als Einkommen, das die Hilfsbedürftigkeit mindert, wie aus der am Freitag veröffentlichten Entscheidung hervorgeht. Im konkreten Fall scheiterte eine Arbeitslose mit ihrer Klage gegen das Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf. Sie hatte argumentiert, das Geld vom Finanzamt sei kein Einkommen, sondern Vermögen, das aufgrund gesetzlicher Grundfreibeträge nicht angerechnet werden dürfe.

Quelle: WELT ONLINE Newsticker

 

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