Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Gestraft genug |
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| Geschrieben von: Stefan Schulte |
| Mittwoch, den 24. August 2011 um 05:42 Uhr |
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Kinder in Hartz-IV-Haushalten tragen schwer an der Arbeitslosigkeit ihrer Eltern. In der Schule werden sie als „Hartzis“ gehänselt, von Mitschülern und leider auch von manchen Lehrern in eine Schublade gesteckt. Sie kennen Markenklamotten nur aus der Werbung, gehen seltener ins Kino als ihre Mitschüler und müssen sich von denen die neusten Handys unter die Nase halten lassen. All das kann der Staat nicht ändern, die Grundsicherung deckt nur das Nötigste ab und keine Modeticks.
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