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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Nur wenn das Lernziel erreicht werden kann PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Rolf Winkel   
Donnerstag, den 03. November 2011 um 17:02 Uhr

Das Bildungspaket für Kinder von Hartz-IV-Familien, Kinderzuschlag- und Wohngeld-Beziehern gibt es inzwischen seit einem guten halben Jahr – solange gelten auch die neuen Regeln zur Nachhilfeförderung. Erste Sozialgerichtsurteile hierzu liegen inzwischen vor.

Das Bildungspaket für Kinder von Hartz-IV-Familien, Kinderzuschlag- und Wohngeld-Beziehern gibt es inzwischen seit einem guten halben Jahr – solange gelten auch die neuen Regeln zur Nachhilfeförderung. Erste Sozialgerichtsurteile hierzu liegen inzwischen vor.

Der Staat finanziert Kindern bedürftiger Familien eine „ergänzende angemessene Lernförderung“. Diese muss – nach dem SGB II –„geeignet und zusätzlich erforderlich“ sein, um die „nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen“. In der Gesetzesbegründung finden sich folgende nähere Erläuterungen: Unmittelbare schulische Nachhilfeangebote haben Vorrang vor externen Angeboten von Nachhilfeinstitutionen. In der Regel soll nur eine kurzfristig notwendige Lernunterstützung finanziert werden, die geeignet ist, um „vorübergehende Lernschwächen zu beheben“.

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