|
von Hans-Dieter Wege
Manchmal ist es so, dass man den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht, so heißt es ja auch wohl in einem alten deutschen Sprichwort.
Genauso ging es mir mit meiner bisherigen Auffassung, dass das monatliche Kindergeld nicht auf die Leistungen nach dem SGB angerechnet werden dürfte. Hierzu war das Bundesverfassungsgericht bereits in 2010 in zwei Urteilen anderer Meinung, das Bundesverfassungsgericht hielt die Anrechnung für verfassungskonform, da es sich um Einkommen handelt.
Dieses wurde auch mir so vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen unter genauer Bezeichnung der beiden dazu gehörenden Aktenzeichen mitgeteilt und genau dieses wollte ich anfangs nicht als gerecht und richtig empfinden.
Das Gericht teilte mir dieses im Zusammenhang mit einem Antrag auf Prozesskostenhilfe mit, den es mit Hinweis auf die beiden Urteile ablehnte wegen mangelnder Erfolgsaussichten.
Eine Anwältin, die ich mit meiner Vertretung beauftragen wollte, lehnte diese Vertretung dann auch ab, nachdem sie in die beiden Urteile hinein gesehen hatte. Und obwohl ich schon über die Partei DIE LINKE BREMEN eine teilweise finanzielle Unterstützungszusage erhalten hatte und die Mitglieder der Partei hierfür auf einem Parteitag gesammelt hatten, entschied ich mich nicht dafür vielleicht einen anderen Anwalt zu beauftragen, sondern verzichtete auf die gespendete Summe und empfahl den Mitgliedern diesen Betrag vielleicht für eine Aufklärungskampagne mit entsprechenden Flugblättern zu den Regelsätzen vor den Jobcentern zu nutzen.
Tagelang ging mir diese ganze Geschichte nicht aus dem Kopf, schließlich dient doch das Kindergeld der Erziehung-Betreuung-Ausbildung. Da man aber die seit 2005 per Gesetz festgesetzten Regelsätze ja nach der EVS und zwar von alleinlebenden Erwachsenen ableitete und in deren Regelsatz ja diese 3 Punkte gar nicht auftauchen, muss man doch zwangsläufig für Kinder diesen Betrag aus dem Steuerrecht übernehmen um die Gleichbehandlung aller Kinder in Deutschland gewährleisten zu können.
Nun hat ja das Bundesverfassungsgericht zu den Regelsätzen zwar nicht die Höhe festgesetzt, es hat aber die Bundesregierung aufgefordert nachvollziehbare Berechnungen anzustellen, um darauf hin die Regelsätze ab 1.1. 2011 neu fest zu setzen.
Nun geht die Regierung anscheinend davon aus, dass nur die Regelsätze von Erwachsenen neu festgesetzt werden müssen und keiner der verantwortlichen Politiker kommt anscheinend überhaupt auf die Idee, dass gerade die Kinderregelsätze auf einen verfassungsgemäßen Stand gebracht werden müssen.
Und bei allen in Deutschland lebenden Kindern handelt es sich um eine Gruppe, die insgesamt den Anspruch aus unserer Verfassung innehat, nämlich das Recht auf Gleichbehandlung.
Und dieses verpflichtet die Regierung die Kinderregelsätze zumindest um ganz genau 180 Euro im Monat anzuheben, nämlich um den jährlichen Freibetrag für den Betreuungs- Bildungs- und den Erziehungsbedarf in Höhe von 2.160 Euro, der allen Kindern gleichermaßen zusätzlich zum sächlichen Existenzminimum gezahlt werden muss um überhaupt dem Gleichbehandlungsgrundsätzen entsprechen zu können.
Und genau deshalb ist die Forderung der Nichtanrechnung des Kindergeldes auf Hartz IV auch vollkommen falsch, es muss sogar angerechnet werden, allerdings zusätzlich zu den bisherigen Kinderregelsätzen.
Und nur so kann die Regierung überhaupt der Verfassung entsprechen.
Und ganz genau dieses werde ich mit meiner heute eingereichten Klageerweiterung versuchen zu beweisen.
Hinzu kommen auch noch weitere Klagepunkte, die aber nichts unmittelbar mit den Punkten Erziehung- Betreuung- Bildung zu tun haben.
Hans-Dieter Wege
PS: Vielleicht sieht man ja wirklich manchmal den Wald vor lauter Bäumen nicht?
Â
Quelle: Scharf links vom 19.2.2011
 |