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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Kabinett beschließt neues Kinderschutzgesetz PDF Drucken E-Mail
Mittwoch, den 16. März 2011 um 22:22 Uhr

Familienhebammen für sogenannte Problemfamilien

Nach jahrelanger Debatte hat das Kabinett ein neues Kinderschutzgesetz beschlossen. Damit will es die Kosequenz ziehen, aus einer Reihe spektakulärer Kindstötungen, teilte Regierungssprecher Steffen Seibert mit.

Demnach sollen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe künftig Mindeststandards zum Kinderschutz erfüllen. Andernfalls droht ihnen ein Wegfall öffentlicher Förderung. Für hauptamtliche Mitarbeiter in solchen Institutionen will die Regierung die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses zur Pflicht machen.

Die Jugendämter sollen verpflichtet werden, betroffene Familien stärker zu kontrollieren. Andernfalls droht ihnen ein Wegfall öffentlicher Förderung. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls muss sich das Jugendamt bei einem Hausbesuch einen unmittelbaren Eindruck von dem betreffenden Kind und seiner persönlichen Umgebung machen.

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