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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

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Geschrieben von: Dietmar Hamann   
Sonntag, den 17. April 2011 um 10:57 Uhr

Verena Stoermer spricht mir in ihrem Artikel vom 17.4.2011 in Finanzzeug.de aus der Seele, indem sie Manuela Schwesig interpretiert und schreibt:

Besser wäre dieses Angebot aufgehoben, hätte man es den beteiligten Initiatoren wie Kitas, Schulen und Vereinen selbst überlassen, das Geld den bedürftigen Kinder zukommen zu lassen mit ihren entsprechenden Angeboten. Vom Erwerbslosenforum Deutschland wird der „Mutter des Bildungspakets“ von der Leyen sogar vorgeworfen, die Antragsverfahren für die Leistungen absichtlich so kompliziert zu haben, dass viele Eltern mit der Beantragung nicht umgehen könnten, nicht einmal wüssten, ob sie überhaupt einen Anspruch hätten.

So kann man wieder einmal an den Ärmsten sparen, während Gelder in riesigen Mengen für andere Subventionen immer bereitstehen und sofort unkompliziert ausgezahlt werden.

Letzteren Eindruck habe ich auch. Das ist nicht der erste Fall, bei dem dieser Eindruck entsstehen muss.



 

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