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Kindergeld für Behinderte nicht antastbar PDF Drucken E-Mail
Freitag, den 29. April 2011 um 21:38 Uhr

Kommunen in Deutschland dürfen nicht ohne Weiteres das Kindergeld für behinderte Kinder einfordern, wenn diese unter einem Dach mit ihren Eltern leben. Diese bundesweite gültige Grundsatzentscheidung fällte das Finanzgericht Münster.

In dem am Freitag (29.04.11) veröffentlichten Urteil traten die Richter den Überlegungen vieler deutscher Städte und Kreise entgegen, das Kindergeld als Ausgleich für eigene Leistungen einzufordern. Die Kommunen führen an, dass sie für die Kinder schließlich eine sogenannte Grundsicherung zahlten. Dieser Argumentation folgte das Finanzgericht in Münster nicht. Entscheidend sei, wie viel die Eltern zum Unterhalt beitragen. Kommunen sind gesetzlich verpflichtet, im Sinne der Steuerzahler immer wieder mögliche Ansprüche auszuloten und gegebenenfalls geltend zu machen.

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