GTranslate

Über uns

PartnerLinkSlide

  • BlogPiraten
  • NAK
  • Menschenrechte
  • Berber-International
  • Soziales Dorf
  • Berber-Info
  • BAG Wohnungslosenhilfe
  • Das Armutsnetzwerk
  • European Union of Homeless

Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Bei Geschenken gibt es wenige Ausnahmen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Rolf Winkel   
Sonntag, den 01. Mai 2011 um 18:42 Uhr

Ob jetzt zur Kommunion oder Konfirmation oder zum Geburtstag: Auch Kinder aus Hartz-IV-Familien bekommen gerne Geschenke. Aber Achtung: Wenn der Wert zu hoch ist, greifen die Ämter zu.

Denn: Fast jede Einnahme, die Beziehern von Arbeitslosengeld (ALG) II oder Sozialgeld zufließt, wird mit der Leistung vom Amt verrechnet. Hier gilt das Prinzip: Linke Tasche rein - rechte Tasche raus. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Bei den Geschenken unterscheiden die Ämter zwischen verschiedenen Anlässen.
3100 Euro zur Kommunion und Konfirmation: Eine Ausnahme gilt nach der ALG-II-Verordnung für «Geldgeschenke an Minderjährige anlässlich der Firmung, Kommunion, Konfirmation oder vergleichbarer religiöser Feste sowie anlässlich der Jugendweihe». Bis zu 3100 Euro darf ein Kind bei solchen Anlässen ganz legal geschenkt bekommen.

alles dazu
 

 

Kommentar schreiben


Sicherheitscode
Aktualisieren

 

© 2010 Armutsnetzwerk | administrated by Hamann Webdesign
Creative Commons