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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Hunderte Leiharbeiter im Landesdienst PDF Drucken E-Mail

Potsdam (DPA) Im brandenburgischen Landesdienst wurden seit 2006 insgesamt 353 Leiharbeiter beschäftigt - zum Teil mit mehr als zwei Jahre dauernden Verträgen. Nur sieben Leiharbeiter wurden anschließend auch fest eingestellt, was einer Übernahmequote von etwa zwei Prozent entspricht. Das geht aus einer Antwort von Brandenburgs Innenminister Dietmar Woidke (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage des SPD-Abgeordneten Dietmar Baer hervor.

Die mit fast 300 meisten Leiharbeiter wurden vom Brandenburgischen Landesdenkmalamt als Grabungshelfer eingesetzt. Darüber hinaus machten unter anderem die Polizei, die Staatskanzlei oder das Finanzministerium von der Möglichkeit Gebrauch, kurzfristigen Personalbedarf per Leiharbeit zu decken.

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