Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Weiterbildung – das Stiefkind der Leiharbeit |
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| Sonntag, den 22. Mai 2011 um 16:54 Uhr |
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Leiharbeit boomt wieder. Überwunden ist die konjunkturelle Talfahrt, die die Finanzkrise ab Mitte 2008 ausgelöst hatte. Mit dem konjunkturellen Aufschwung im Jahre 2010 kletterte die Zahl der Leiharbeitnehmer/innen auf ein neues Rekordhoch. Im Oktober 2010 lag sie bei 923.000 oder 3% aller abhängig Beschäftigten. Nur zu schnell gerät angesichts dieses beachtlichen Zuwachses aus dem Blick, dass nicht einmal zwei Jahre zuvor der plötzliche Wirtschaftseinbruch fast ein Drittel aller Leiharbeitsverhältnisse abrupt vernichtet hatte. Leiharbeit ist dem konjunkturellen Auf und Ab wesentlich stärker ausgesetzt als die allgemeine Beschäftigungsentwicklung. In einer Wirtschaft, die immer wieder mit krisenhaften Entwicklungen konfrontiert ist, dient diese Beschäftigungsform auch als Puffer für den betrieblichen Arbeitseinsatz. Ein großer Teil der Arbeitsverhältnisse in dieser Branche ist extrem unsicher. Hohe Arbeitsplatzrisiken sind nicht die einzige Schwachstelle dieser Beschäftigungsform. Leiharbeitnehmer/innen erhalten zudem in der Regel einen deutlich geringeren Lohn und haben außerdem einen schlechteren Zugang zu betrieblicher Weiterbildung als vergleichbare Stammbeschäftigte. Gesamttext als PDF |
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