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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Eine gesetzgeberische Fehlleistung PDF Drucken E-Mail
Dienstag, den 31. Mai 2011 um 09:55 Uhr
Und da reden wir über die Schildbürger?

Zehntausende Leiharbeiter hoffen nach dem Berliner Urteil auf Nachzahlungen. Doch die Probleme liegen im Detail.

Wir befragten Klaus Bepler, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht

Können Leiharbeiter jetzt Nachzahlungen verlangen?

Wenn geklärt ist, dass die CGZP für den fraglichen Zeitraum nicht tariffähig war, und dazu kann man sicher auf die Gründe des CGZP-Beschlusses des Bundesarbeitsgerichtes zurückgreifen, dann ist der Weg frei für bezifferte Nachforderungen. Aber auch da hat der einzelne Arbeitnehmer durchaus noch einige Probleme zu überwinden, denn es ist schwer, im Einzelnen zu ermitteln, welche Differenzlöhne 2007 oder 2008 für die tatsächlich geleisteten Arbeiten offen stehen

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