Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Leiharbeit |
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| Geschrieben von: Niclas Quinten |
| Montag, den 12. September 2011 um 06:25 Uhr |
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Ich erzähle Euch eine Geschichte… Zwei Jugendliche werden zum Rettungsassistenten bei einer großen Sozialorganisation ausgebildet. Sie beenden beide die Ausbildung erfolgreich. Beide werden, obwohl ein Arbeitsplatz zu vergeben wäre, nicht übernommen. Sie melden sich beim Arbeitsamt und werden auf Anforderung einer Leiharbeitsfirma an eben diese Sozialorganisation vermittelt. Die Pointe, sie ahnen es schon, zum halben Gehalt. Die Geschichte endet nicht mit: Und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute. Es ist kein Märchen, es die tägliche Realität in Deutschland. Die Von der Leyens dieser Gesellschaft werden jetzt aufjaulen und rufen: "Einzelschicksale, ...mehr lesen |
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