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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Jobwechsel schwer gemacht PDF Drucken E-Mail
Montag, den 12. September 2011 um 21:02 Uhr

Zeitarbeit ist eine Brücke in reguläre Beschäftigung, so das Politikerversprechen. Aber ein Vermittlungshonorar wird zur Einstellungshürde: Lesen Sie, wie ein Leiharbeiter ausgebremst wurde.

Berlin – Am 3. August sieht sich der Leiharbeiter Ralf Schmitz* endlich am Ziel: Nach ungezählten Bewerbungen bietet ihm ein Berliner Altenheim eine feste Stelle als Pflegehelfer an. Der 49-Jährige ist glücklich. Er kennt die Einrichtung und hat gern dort gearbeitet. Zeitarbeit ist eine Brücke in reguläre Beschäftigung – dieses Politikerversprechen ist für Schmitz wahr geworden. Glaubt er. Doch aus dem Wechsel wird nichts. Schuld ist eine Vereinbarung zwischen seinem Arbeitgeber und dem Heim. Die Zeitarbeitsfirma hat Anspruch auf eine Vermittlungsprovision, wenn der Leiharbeiter übernommen wird. Schmitz kann es kaum fassen, dass für ihn eine Ablöse bezahlt werden soll: „Ich bin doch kein Fußballer.“

Der Berliner hat früher auf dem Bau und bei Umzugsfirmen malocht. Als er die schwere körperliche Arbeit nicht mehr machen kann, lernt er Bürokaufmann. Doch er findet keine Stelle. Stattdessen wird er als Ein-Euro-Jobber in einem Seniorenheim eingesetzt. Zunächst ist er skeptisch, doch dann stellt er fest: Die Arbeit macht ihm Freude. „Deshalb habe ich mich darauf konzentriert.“ Er absolviert einen Kurs und sucht eine Stelle als Pflegehelfer. Schmitz schreibt jede Menge Bewerbungen, vielleicht 100, vielleicht noch mehr.

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