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Bundestag: Kleine Anfrage zu Kontrollen in der Leiharbeit PDF Drucken E-Mail
Sonntag, den 18. September 2011 um 12:29 Uhr

Die Kontrollen in der Leiharbeit sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/6960). Die Fraktion weist darauf hin, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Aufgabe habe, die Umsetzung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) zu kontrollieren und die Leiharbeitnehmer vor rechtswidrigen Praktiken der Verleiher zu schützen. Von der Bundesregierung wollen die Abgeordneten nun unter anderem wissen, wie viele Prüfungen die BA in den Jahren 2010 und 2011 bei Verleihunternehmen durchgeführt hat und wie viele Leiharbeitsfirmen derzeit bei der BA registriert sind. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Kontrolle und Umsetzung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes“ (17/2510) hat laut Fraktion gezeigt, dass im Jahr 2009 die Prüfquote in Bezug auf die Gesamtzahl der Erlaubnisinhaber deutlich unter 10% lag. Die bundesweit zur Verfügung stehenden Planstellen zur Durchführung und Überwachung des AÜG bei der BA sollen bis Ende 2011 mit 25 zusätzlichen Kräften auf insgesamt 99,5 Kräfte aufgestockt werden. Mittlerweile - so die Partei - sei die Anzahl der Zeitarbeitskräfte wie auch der Zeitarbeitsunternehmen gestiegen.

(Quelle: Bundestag / iGZ)



 

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