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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Schuften bis zum Umfallen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Detlef Esslinger   
Dienstag, den 04. Oktober 2011 um 20:30 Uhr

Der Alltag in der Zeitarbeitsbranche ist hart: In Deutschland kämpfen mehr als 10.000 Verleihbetriebe um Kunden. Meist gewinnt, wer die niedrigsten Preise hat. Das geht zu Lasten der Leiharbeiter - sie werden oft gnadenlos ausgebeutet. Und das nicht nur vom Chef.

Der Mann ist schon einige Zeit in der Leiharbeitsfirma angestellt, was doch für ihn spricht. Offensichtlich ist er fleißig und zuverlässig, man arbeitet gern mit ihm zusammen. Aber honoriert wird sein Einsatz nur auf eine sehr spezielle Weise. Denn er ist Türke, und seine befristete Aufenthaltserlaubnis gilt nur so lange, wie er einen Job hat. Also kürzt sein Chef ihm den Stundenlohn jedes halbe Jahr um 25 Cent. "Die Frage war: Willst du auch weiterhin in Deutschland bleiben?", erzählt ein Betriebsrat, "dann brauchst du einen Arbeitsplatz."

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