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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Leiharbeit macht arm PDF Drucken E-Mail
Sonntag, den 16. Oktober 2011 um 08:59 Uhr

Berlin/Nürnberg, 12.10.2011 - Im Jahre 2010 betrug das durchschnittliche Bruttomonatsentgelt einer Leiharbeitskraft 1.419 €. Das sind gerade einmal 52,5 % des monatlichen Durchschnittseinkommens (2.702 €) aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Eine separate Betrachtung der Beschäftigten ohne Berufsausbildung ergibt ein ähnliches Bild. 1.253 € stehen 2.331 € gegenüber (= 53,8 %).  Übrigens: 91 % der Leiharbeitnehmer/innen sind vollzeitbeschäftigt. Jede/r Achte ist auf ergänzende Hartz IV-Leistungen angewiesen. ver.di fordert das Prinzip „Armut durch Arbeit“ durch den Grundsatz „Gleiches Geld für gleiche Arbeit“ zu ersetzen.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 09.09.2011



 

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