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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Leiharbeit bei Einrichtung von Bürgerarbeitsplätzen PDF Drucken E-Mail
Sonntag, den 16. Oktober 2011 um 09:01 Uhr

Die Bundesregierung sieht kein Problem darin, auch im Rahmen des Modellprojektes Bürgerarbeit die Arbeitnehmerüberlassung, das heißt den Einsatz von Leiharbeit, zuzulassen.

In ihrer Antwort (BT-Drs. 17/6999 – PDF, 80 KB) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 17/6756 – PDF, 64 KB) schreibt sie, dass die Arbeitnehmerüberlassung die Einrichtung von Bürgerarbeitsplätzen in den Fällen erleichtere, in denen vor Ort zwischen den Tarifvertragsparteien Uneinigkeit über die Anwendbarkeit des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst besteht. Die Entwicklung der Antragszahlen zeige, dass die Fördermöglichkeiten in diesem Modellprojekt gut angenommen werden. In welchem Umfang dies allerdings auf die Zulassung der Leiharbeit zurückzuführen sei, könne nicht festgestellt werden, so die Regierung.

(Quelle: juris)



 

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