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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Arbeitgeber lassen sich Zeit PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Eva Völpel   
Mittwoch, den 16. November 2011 um 08:39 Uhr

Der beschlossene Mindestlohn für Leiharbeiter ist immer noch nicht in Kraft. Arbeitgeberverbände streiten sich über unterschiedliche Formulierungen für den Antrag.

BERLIN taz | Während die CDU in den letzten Wochen darüber stritt, ob sich eine allgemeine Lohnuntergrenze am Mindestlohn in der Leiharbeit orientieren sollte, ist dieser für rund 900.000 Leiharbeiter noch gar nicht in Kraft. Der Grund: Abstimmungsprobleme zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ).

Jetzt aber ist man im Bundesarbeitsministerium (BMAS) optimistisch: "Der Antrag der Tarifpartner liegt vor, wir werden alles tun, dass der Mindestlohn Anfang 2012 in Kraft tritt", sagte BMAS-Sprecherin Heike Helfer der taz. Leiharbeiter hätten dann im Westen einen Anspruch auf 7,89 Euro Brutto Stundenlohn, im Osten auf 7,01 Euro.

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