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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Erster Tarifvertrag zur Leiharbeit PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Südkuruer   
Samstag, den 19. November 2011 um 10:02 Uhr

Zwischen der ZF AG und der IG Metall ist erstmals in der Region Friedrichshafen-Oberschwaben ein Flexibilisierungs-Tarifvertrag abgeschlossen worden. Dieser Tarifvertrag beinhaltet nach Mitteilungen der IG Metall und ZF AG spezielle Regelungen zum Einsatz von Leiharbeitnehmern.

Die wichtigsten Punkte sind Bezahlung von Leiharbeiten gemäß Equal Pay, was bezüglich der tariflichen Entgelte eine Gleichstellung mit der Stammbelegschaft bedeutet, Höchstgrenzen für den Einsatz von Leiharbeitnehmern, die unbefristete Übernahme der Auszubildenden und Dual Studierenden sowie stärkere Informationsrechte für den Betriebsrat beim Einsatz von Werksverträgen.
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