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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

EU-Regeln zu Leiharbeit seit dem 5.12.2011 in Kraft PDF Drucken E-Mail
Dienstag, den 06. Dezember 2011 um 13:34 Uhr

Ab dem 5.12.2011 muss die Richtlinie über Leiharbeit in allen Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt sein.

Die Vorschrift regelt, dass Leiharbeitnehmer gegenüber unmittelbar eingestellten Arbeitnehmern des entleihenden Unternehmens nicht benachteiligt werden dürfen.

László Andor, EU-Kommissar für Beschäftigung und Soziales, sagte: "Von heute an werden mehr als drei Millionen Zeitarbeiter in Europa von der gleichen Behandlung bei Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen profitieren, sofern die nationalen Sozialpartner nicht anders entschieden haben. Die neuen Regeln werden die Arbeitsbedingungen für Zeitarbeiter in der EU verbessern."

Mehr zur EU-Gesetzgebung über Leiharbeit finden Sie hier.

Quelle: Europäische Union

 

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