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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Schlupfloch Werkvertrag PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Neues Deutschland   
Freitag, den 09. Dezember 2011 um 08:15 Uhr

Aus Arbeitnehmersicht gab es in Sachen Leiharbeit in den vergangenen Monaten einige Erfolge. Unternehmen haben aber bereits ein altes Schlupfloch wiederentdeckt: die Werkverträge. Denn sie bieten die Vorteile, die Leiharbeit inzwischen verloren hat: Lohngleichheit, Mindestlöhne und Quoten seien Fremdworte, genauso wie Mitspracherechte des Betriebsrats, erklärt der Hamburger Arbeitsrechtsprofessor Wolfgang Däubler in einer Expertise für die Linksfraktion. Und Werkverträge seien in der Öffentlichkeit nicht negativ besetzt. Die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern könne dagegen dem Image eines Unternehmens schaden, meint der Wissenschaftler. Mächtige Firmen wie Siemens, Deutsche Bahn, BMW und die Metro AG berieten kürzlich auf Einladung eines arbeitgebernahen Instituts über Werkverträge »als Alternative zur regulierten Zeitarbeit«. Däubler rechnet fest damit, dass in der nächsten Zukunft »verstärkt« darauf zurückgegriffen wird.

Jutta Krellmann, Sprecherin für Arbeit und Mitbestimmung der Linksfraktion, fordert deshalb schnellstens gesetzliche Regelungen gegen die »brutale Niedriglohn-Strategie«. Sie verweist auf eine Befragung unter Betriebsräten. Demnach werden Werkverträge schon jetzt von einem Drittel der Unternehmen genutzt. Wiederum 36 Prozent davon nutzten Werkverträge, um reguläre Jobs abzubauen.

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