Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Lohnuntergrenze in der Leiharbeit |
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| Freitag, den 09. Dezember 2011 um 17:16 Uhr |
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Am 8. Dezember 2011 stimmte der Tarifausschuss des DGB Lohnuntergrenzen bei der Leiharbeit in Höhe von 7,89 Euro im Westen und 7,01 Euro im Osten zu. Ab dem 1. November 2012 steigen sie auf 8,19 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten an. "Damit haben die DGB-Gewerkschaften zusammen mit den beiden Arbeitgeberverbänden iGZ und BAP ein wichtiges Etappenziel zugunsten der Beschäftigten der Branche erreicht: eine flächendeckende Lohnuntergrenze in der Leiharbeit“, betonte Claus Matecki, DGB-Vorstandsmitglied. „Jahrelange Bemühungen tragen nun Früchte und werden Niedriglohnstrategien wenigstens am unteren Ende der Lohnskala einen Riegel vorschieben. Ungeachtet dessen fordert der DGB weiterhin gleichen Lohn für gleiche Arbeit.“ Quelle: DGB |
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