Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Die staatlich geförderte Ausbeutungsmaschine |
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| Geschrieben von: Florian Hauschild und Sebastian Müller | ||
| Samstag, den 10. Dezember 2011 um 08:41 Uhr | ||
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Während ein Konservativer ab 1883 die Arbeitnehmerrechte auf deutschem Boden umfangreich stärkte, beschloss eine sozialdemokratisch geführte Regierung im Jahre 2002 die bis dato tiefgreifendsten Eingriffe ins deutsche Arbeitsrecht. Immer dann wenn es nicht reicht, in einfachen Kategorien zu denken, lohnt es sich den Dingen auf den Grund zu gehen. le bohémien widmet dem Thema „staatlich geförderter Missbrauch der Leiharbeit“ eine zweiteilige Serie.
„Arbeitnehmerüberlassung“, so heißt es neutral im Amtsdeutsch. In der Realität hat das für die Betroffenen nur allzuoft Dumpinglöhne, miserable Arbeitsbedingungen und die Aushebelung von Flächentarifverträgen zur Folge. Arbeitnehmerüberlassung heißt, dass ein Verleiher und ein Entleiher einen Vertrag über eine Arbeitskraft schließen. Rechte und Pflichten, Soll und Besoldung werden festgelegt. Dass hinter dieser Arbeitskraft ein Mensch steht, wird dabei gerne durch betriebswirtschaftliche Rationalität verdrängt. Arbeitnehmerüberlassung heißt umgangssprachlich auch Leiharbeit oder Zeitarbeit, und klingt dann weit weniger neutral. mehr lesen |
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