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Für ein umfassendes Streikrecht

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Auch für Zeitarbeit gilt künftig Mindestlohn PDF Drucken E-Mail
Dienstag, den 20. Dezember 2011 um 22:39 Uhr

Auch für die rund 900 000 Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche gilt vom 1. Januar an ein Mindestlohn. Er liegt bei 7,01 Euro in Ostdeutschland und 7,89 Euro im Westen.
Eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) billigte das Bundeskabinett am Dienstag in Berlin.

Zudem werden mit dem Jahreswechsel in weiteren Branchen die dort bereits geltenden Mindestlöhne angehoben. So gilt bei den 90 000 Dachdeckern dann eine neue Lohnuntergrenze von bundesweit einheitlich mindestes 11,00 Euro. Das ist ein Plus von 20 Cent pro Stunde. Die rund 900 000 Gebäudereiniger erhalten künftig mindestens 8,82 Euro in den alten Bundesländern und 7,33 Euro in den neuen Ländern. Bislang galten dort 8,55 Euro und 7,00 Euro.

Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums sind Mindestlöhne bundesweit dann künftig in elf Branchen mit zusammen etwa vier Millionen Beschäftigten allgemeinverbindlich.
Arbeitsmarkt: Auch für Zeitarbeit gilt künftig Mindestlohn - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/politik/deutschland/arbeitsmarkt-auch-fuer-zeitarbeit-gilt-kuenftig-mindestlohn_aid_695812.html
Arbeitsmarkt: Auch für Zeitarbeit gilt künftig Mindestlohn - weiter lesen auf FOCUS Online: http://www.focus.de/politik/deutschland/arbeitsmarkt-auch-fuer-zeitarbeit-gilt-kuenftig-mindestlohn_aid_695812.html

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