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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Nur zehn Prozent profitieren PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Jörg Meyer   
Dienstag, den 20. Dezember 2011 um 23:45 Uhr

Das Bundeskabinett hat am Dienstag die Allgemeinverbindlichkeitserklärung für die Leiharbeit gebilligt. Der neue Mindestlohn wird von den Oppositionsparteien wegen des Ost-West-Unterschiedes und der zu geringen Höhe kritisiert.

Für die Leiharbeit gilt ab dem 1. Januar ein Mindestlohn. In der letzten Sitzung dieses Jahres billigte das Kabinett die Verordnung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Der Mindestlohn für die rund 901 000 in der Zeitarbeit Beschäftigten liegt bei 7,89 Euro im Westen und 7,01 Euro im Osten und damit im Mittelfeld der nun in elf Branchen geltenden Mindestlöhne für rund vier Millionen Beschäftigte. Im Handwerk sind sie höher, in den Dienstleistungsbranchen niedriger.

Vom neuen Mindestlohn profitieren gut zehn Prozent der Beschäftigten. Das sei jedoch nur ein Schätzwert, aktuelle Zahlen gebe es nicht, hieß es im DGB. Die Lohnhöhe entspricht der untersten Einkommensgruppe im Tarifvertrag zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und den Arbeitgeberverbänden BZA und IGZ, gilt aber auch für den BPA, der mit dem als arbeitgebernah geltenden Christlichen Gewerkschaftsbund Tarifverträge abgeschlossen hat. Mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung hat ein Tarifvertrag quasi Gesetzeskraft. Die neue Regelung gilt bis zum 31. Oktober 2013.

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