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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Wird Leiharbeit durch den beschlossenen Mindestlohn „attraktiver“ PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Thomas Marschner   
Donnerstag, den 29. Dezember 2011 um 06:08 Uhr

Es scheint geschafft! – Über vierzig Jahre hat es gedauert, aber nun wird es ab 1. Januar 2012 für die Branche Leiharbeit erstmalig einen gesetzlichen Mindestlohn geben!

Trotz aller politischen Eitelkeiten und Gegensätze hat man sich nun auf Parteiebene geeinigt. Seit 2008 gab es Aktivitäten in einer gemeinsamen Initiative, eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch das Bundesarbeitsministerium zu bekommen. Aber davon wollte die Politik nichts wissen. Sie wollte keinen Handlungsbedarf erkennen. Als nun aber selbst Kritiker von Mindestlöhnen ihre Position änderten, kam neue Dynamik in die Gespräche und nun auch zu einem Abschluss.

Die beiden Mitgliederstärksten Arbeitgeberverbände der Leiharbeit, der Bundesverband Zeitarbeit Personal Dienstleistungen e.V. (BZA), der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ), hatten sich in ihren Tarifverträgen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) bereits geeinigt, eine Mindestlohngruppe (Lohngruppe M) einzuführen, wenn der Gesetzgeber per Rechtsverordnung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz einen gesetzlichen Mindestlohn verankern würde. Man kann sagen, dass dies der Absicherung eigener Interessen diente.

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