Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Werkverträge als Ersatz für |
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| Geschrieben von: Michael Alexander |
| Dienstag, den 03. Januar 2012 um 22:03 Uhr |
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Kreis Olpe. Wenn Leiharbeiter dank Mindestlohn nicht mehr billig genug sind, dann kommt in immer mehr Unternehmen Plan B zum Einsatz: Produktionsbereiche werden ausgelagert und über Werksvertrag-Dienstleister billig wieder eingekauft. Eine Entwicklung, die nach Angaben der IG Metall den Kreis Olpe aber noch nicht erreicht hat. Werkverträge beziehen sich auf Arbeiten, die eine Fremdfirma im Auftrag eines Betriebes eigenständig auszuführt. Anders als bei Leiharbeit muss der Betriebsrat des Stammunternehmens nicht zustimmen. Und den Werkvertrags-Arbeitnehmern stehen die tariflichen Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen nicht zu. |
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