Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Keine Busbegleiter mehr dank Bundesgesetz |
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| Geschrieben von: Jörg Laskowski |
| Montag, den 30. Januar 2012 um 07:43 Uhr |
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Gemäß einer Richtlinie der Europäischen Union verschärfte der Bundestag das Gesetz zur Leiharbeit und schuf dabei so viel Interpretationsspielraum, dass Saarbrückens Busbegleiter in Bedrängnis gerieten. Saarbrücken. Fatale Verkettung: Wenn heute eine ältere Dame mit mehreren Einkaufstüten in einem Saarbrücker Bus oder in der Saarbahn stolpert und sich ein paar schmerzhafte blaue Flecke oder Schlimmeres einhandelt, dann könnten daran die Europäische Union (EU) und der Deutsche Bundestag schuld sein. Denn so überraschend wie der Arm eines hinterhältigen Kraken aus seinem Versteck schnellt, so greifen derzeit politische Entscheidungen von EU und Bundestag in den Saarbrücker Bus- und Bahnverkehr ein. Sie haben dazu geführt, dass die Busbegleiter von der Neuen Arbeit Saar (NAS), die seit rund fünf Jahren in Saarbrücker Bussen und Bahnen helfen, wo Not am Mann oder an der Frau ist, derzeit nicht mehr mitfahren dürfen. Nach SZ-Recherchen kam das folgendermaßen: Die Busbegleiter sind Langzeitarbeitslose im Alter zwischen 57 und 65 Jahren. Bis zum November 2011 arbeiteten sie als Ein-Euro-Jobber (die SZ berichtete). Dann genehmigte das Bundesverwaltungsamt, dass die NAS für den Öffentlichen Personennahverkehr in Saarbrücken insgesamt 102 Busbegleiter mit Bürgerarbeitsverträgen ausstatten durfte. 79 solcher Verträge hat die NAS bereits geschlossen. mehr lesen |
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