Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Arbeitsmarkt bleibt prekär für Jung und Alt |
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| Geschrieben von: Köln Online |
| Mittwoch, den 01. Februar 2012 um 22:38 Uhr |
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Die Leiharbeitsbranche verzeichnete im vergangenen Jahr einen Beschäftigungszuwachs von 7,4 Prozent, jede dritte gemeldete offene Stelle ist mittlerweile ein Leiharbeitsplatz. Teilzeitbeschäftigung nimmt insgesamt stärker zu als die Vollzeitbeschäftigung. Das Normalarbeitsverhältnis – eine Vollzeitstelle mit existenzsicherndem Lohn – wird mehr und mehr zum Auslaufmodell. Um über die Runden zu kommen, brauchen immer mehr Beschäftigte einen Zweitjob. 2,6 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gehen mittlerweile einem Minijob als Nebentätigkeit nach, 135.000 mehr als noch vor einem Jahr.
Die Bundesregierung muss endlich deutliche Schritte zur Eindämmung des Niedriglohnbereichs unternehmen. Dazu gehören an erster Stelle die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns und die Gleichbezahlung von Leiharbeitskräften und Stammpersonal. Wir brauchen mehr sozialversicherungspflichtige und existenzsichernde Vollzeitarbeitsverhältnisse. mehr lesen |
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