Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Das nächste Lohndumping-Modell der Arbeitgeber |
|
|
|
| Geschrieben von: IG Metall Beyern online |
| Freitag, den 03. Februar 2012 um 19:33 Uhr |
|
- unter diesem Titel berichtete die ARD-Sendung "Monitor" am 2. Februar über Werkverträge, mit denen Unternehmen dem wachsenden öffentlichen Druck auf die Leiharbeit auszuweichen versuchen. Die beteiligten Firmen, so "Monitor", gleichen dem Who is who der deutschen Industrie: "Von B wie Bosch bis S wie Siemens." Als ausführliches Beispiel für diese verbreitete Ausweichtaktik schildert "Monitor" ein Nürnberger Logistikzentrum von Siemens. Betriebsräte, Betroffene und die Nürnberger IG Metall stellen die Praxis dar: Die Geschäftsleitung entzog sich der Übernahmeverpflichtung entsprechend der im Jahr 2009 abgeschlossenen Gesamtbetriebsvereinbarung (siehe Vereinbarung regelt Leiharbeit bei Siemens) durch Kündigung des Vertrags mit dem überlassenden Unternehmen. mehr lesen |
© 2010 Armutsnetzwerk | administrated by Hamann Webdesign
Creative Commons