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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Das Ultimatum der Ministerin PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: suedwestpresse   
Samstag, den 11. Februar 2012 um 05:52 Uhr

Berlin.  Bis Ende März haben die Tarifparteien Zeit, für mehr Lohngerechtigkeit in der Leiharbeit zu sorgen - sonst schaltet sich die Politik ein. Immer noch müssen viele Leiharbeiter ihren Verdienst mit Hartz IV aufstocken.

Mit dem Mindestlohn für Leiharbeiter ist ein erster Schritt gegen Lohndumping in der Zeitarbeitsbranche getan. Seit 1. Januar darf der Stundenlohn nicht unter 7,89 Euro (West) bzw. 7,01 Euro (Ost) liegen. Für Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen ist das Thema damit aber nicht vom Tisch. Die CDU-Politikerin - seit dem Fall Schlecker im Kampf gegen den Missbrauch von Leiharbeit besonders bemüht - will auch für mehr Gerechtigkeit im Verhältnis zur Stammbelegschaft sorgen.

Konkret geht es um die Frage, ab welchem Zeitpunkt für Leiharbeiter der Grundsatz "Equal pay" gelten soll, also nach wie vielen Monaten in einem Betrieb sie für vergleichbare Tätigkeiten so bezahlt werden wie Stammbeschäftigte. Auf den Tarifparteien lastet nun enormer Druck, bis Ende März eine Lösung zu finden. Ansonsten will von der Leyen eine Expertenkommission einsetzen, die "den richtigen Zeitpunkt" für die Gleichbehandlung in der Lohntüte ermitteln soll.

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