Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Brisante Details vor Tarifverhandlungen |
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| Geschrieben von: Wirtschaftswoche |
| Samstag, den 11. Februar 2012 um 05:55 Uhr |
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Die Gewerkschaften wollen eine Angleichung der Löhne an den Gehältern der Stammarbeiter durchsetzen. Doch die Ergebnisse einer Bundestagsanfrage werfen Fragen auf. Sie verdienen im Durchschnitt ein Viertel weniger als die Stammbelegschaft und können von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oft nur träumen: Leiharbeiter können von ihrer Bezahlung keine großen Sprünge machen. Die IG Metall möchte das in Teilen ändern. Die Gehälter sollen angepasst und die Zahl der Zeitarbeiter gesenkt werden. So sollen nach den Vorstellungen der größten Einzelgewerkschaft der Welt in der Metall- und Elektroindustrie Betriebsräte mitbestimmen können, ob und wenn ja wie viele Leihkräfte eingestellt werden können. So sollen Stammarbeitsplätze geschützt – und die Zahl der Leiharbeiter indirekt gedrückt werden. Innerhalb von knapp 15 Jahren stieg die Zahl der Zeitarbeiter von 250.000 auf 820.000 Leihkräfte. mehr lesen |
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