Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Neuer Tarif in der Metallindustrie |
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| Geschrieben von: Stuttgarter Zeitung |
| Mittwoch, den 15. Februar 2012 um 10:07 Uhr |
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Stuttgart - Die IG Metall Baden-Württemberg hat mit einer Reihe von Personaldienstleistern einen Ergänzungstarifvertrag abgeschlossen, der Leiharbeitern in dieser Branche mehr arbeitsrechtliche Sicherheit und mehr Geld bringen soll. Die Leiharbeiter erhalten vom ersten Tag des Einsatzes an ein Entgelt, das sich an dem Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie orientiert. Zudem haben sie einen Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Jahr sowie auf Mehrarbeits- und Feiertagszuschläge. Bisher schneiden Leiharbeiter in der Regel schlechter ab als die Stammbeschäftigten, weil sich Bezahlung und Urlaub nicht nach der Branche richten, in der sie eingesetzt werden, sondern nach den Tarifen der Zeitarbeitsbranche. Die neue Vereinbarung hat den Schönheitsfehler, dass die großen deutschen Zeitarbeitsunternehmen im Kreis der Firmen fehlen, die diesen Ergänzungstarifvertrag unterschrieben haben. Vielmehr handelt es sich um fünf sozial orientierte oder gewerkschaftsnahe Firmen wie die Stuttgarter Neue Arbeit oder die Transfergesellschaft Mypegasus. mehr lesen |
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