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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Zeitarbeit und Werkvertrag PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: mdr   
Donnerstag, den 16. Februar 2012 um 08:21 Uhr

Noch vor mehr als 40 Jahren war die Leiharbeit in Deutschland ganz verboten. Inzwischen ist sie gang und gäbe - und nach verschiedenen Gesetzesänderungen zugunsten der Leiharbeiter längst nicht mehr Mittel der Wahl für Unternehmen, beim Kostenpunkt "Humankapital" zu sparen: Lohnuntergrenzen und Einschränkungen bei den Tarifverträgen haben diesen Lohnkostendrücker für viele deutsche Unternehmen unattraktiv gemacht. Jetzt sind Werkverträge angesagt.

1972 entstanden die rechtlichten Voraussetzungen für diese Dreiecksverhältnisse zwischen dem Verleiher einer Arbeitskraft, dem Entleiher und dem verliehenen Beschäftigten, die als "Zeitarbeit" oder "Leiharbeit" bezeichnet werden. Seither haben sich die rechtlichen, im sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder dem Gesetz zur Verhinderung von Missbrauch von Arbeitnehmerüberlassung festgehaltenen Konditionen der Leiharbeit stetig verändert. Die jüngsten Änderungen an dem Gesetz, das die Ausbeutung der Arbeitnehmer verhindern soll, traten im April 2011 und zum Dezember 2011 in Kraft.

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