Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Wenn Leiharbeit zum Dauerzustand wird |
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| Geschrieben von: IG Metell |
| Freitag, den 17. Februar 2012 um 06:34 Uhr |
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Eigentlich ist Leiharbeit dazu gedacht, vorübergehend Auftragsspitzen und Personalengpässe abzufangen. Bei BMW in Leipzig ist diese Situation anscheinend zum Dauerzustand geworden. Nicht anders ist es zu erklären, dass dort 2700 Stammbeschäftigten 1120 Leiharbeitnehmer gegenüber stehen. Der Betriebsrat will erreichen, dass mehr von ihnen fest eingestellt werden. Der Betriebsrat hat nun die Verlängerung aller Leiharbeitsverträge abgelehnt und besteht darauf, dass stattdessen Beschäftigte unbefristet eingestellt werden. BMW wollte sich die Zustimmung des Betriebsrats jedoch durch eine Entscheidung des Arbeitsgerichtes ersetzen lassen. In der ersten Verhandlung über die strittige Einstellung von Leiharbeitern bei BMW Leipzig stimmte das Arbeitsgericht der Verlängerung von 33 Leiharbeitsverträgen zu. |
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