Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Von der Leyen will Mindestlohn für Zeitarbeit binnen sechs Monaten |
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| Geschrieben von: Administrator |
| Mittwoch, den 24. November 2010 um 09:18 Uhr |
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Ab Mai 2011 gilt die Öffnung des deutschen Arbeitsmarkt für Menschen aus den osteuropäischen EU-Staaten. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will daher einen Mindestlohn für Leiharbeiter noch vor diesem Zeitpunkt festlegen. Die Zeitarbeit sei die einzige Branche, die ihr mit Blick auf die Freizügigkeit “wirklich Sorgen macht”, sagte von der Leyen der “Braunschweiger Zeitung” (Mittwochsausgabe). “Wir wollen verhindern, dass über ausländische Tarifverträge Lohndumping zu uns transportiert wird.” Die FDP sperrt sich bislang gegen einne Mindestlohnregelung in dieser Branche. Sie fordert vielmehr grundsätzich gleichen Lohn, wie ihre fest angestellten Kollegen ihn erhalten. Das entspräche dann mindestens einem Mindestlohn und geht somit über die Vorstellungen der CDU hinaus. Allerdings ist damit die grundsätzliche Frage nach Mindestlöhnen auch in Hinsicht auf das "Lohnabstandsprinzip" zu Hartz IV-Empfängern nach wie vor nicht geklärt. |
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