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Urteil über Leiharbeiter-Verträge Die Zwei-Milliarden-Euro-Frage PDF Drucken E-Mail
Dienstag, den 14. Dezember 2010 um 10:27 Uhr

Diesen Dienstag fällt die Entscheidung, ob die Tarifverträge der christlichen Gewerkschaften für Leiharbeiter gültig sind. Für die Arbeitgeber könnte es Teuer werden. Es geht um Millionen-Nachzahlungen.

Das Bundesarbeitsgericht fällt heute eine Entscheidung, bei der es um sehr viel Geld geht. Die Fragen lauten: Haben Tausende Leiharbeiter Anspruch auf eine satte Gehaltsnachzahlung? Und müssen Zeitarbeits-Unternehmen Sozialbeiträge in Milliardenhöhe nachzahlen?

Im Zentrum des Verfahrens stehen die christlichen Gewerkschaften. Sie haben im Jahr 2002 die „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“ (CGZP) gegründet, die zahlreiche Tarifverträge für Leiharbeiter abgeschlossen hat. Die vereinbarten Stundenlöhne waren und sind oft sehr niedrig. Das ist schlecht für die Beschäftigten und gut für die Unternehmen. Denn seit 2003 ist per Gesetz geregelt: Zeitarbeiter müssen genauso entlohnt werden wie Stammbeschäftigte – es sei denn, ein Tarifvertrag sieht etwas anderes vor. Anders formuliert: Gäbe es in der Zeitarbeit keine Tarifverträge, hätten alle Leihkräfte Anspruch auf „Equal Pay“.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wird nun entscheiden, ob die christliche Tarifgemeinschaft überhaupt Tarifverträge abschließen darf. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die CGZP vor einem Jahr für nicht tariffähig erklärt. Denn die Gewerkschaft sei nicht stark genug, um für einen „sozial befriedigenden“ Interessensausgleich zwischen Beschäftigten und Unternehmen sorgen zu können. Folgen die obersten Arbeitsrichter dieser Einschätzung, sind die Tarifverträge der Christlichen nichtig. Und genau das könnte für die Arbeitgeber extrem teuer werden.

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