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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Ein kleiner Blick in den Blätterwald zum Urteil duch das Bundesarbeitsgericht PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: York Töllner   
Mittwoch, den 15. Dezember 2010 um 11:08 Uhr

Da sehr viel zu dem Thema zu finden ist, hier eine kleine Auswahl:

 

Christliche Gewerkschaften

Gericht verbietet Lohndumper

Die Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften ist nach einem Urteil in letzter Instanz nicht tariffähig. Andere Gewerkschaften und Politiker begrüßen das Urteil

BERLIN taz | Das Bundesarbeitsgericht hat am Dienstag in letzter Instanz entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Damit darf die CGZP keine Tariffverträge mehr abschließen. Über die Gültigkeit der alten Tarifverträge machten die Richter jedoch keine Angaben.

Die Dienstleistungswerkschaft Ver.di und Berlins Arbeitssenatorin Carola Bluhm begrüßten das Urteil. "Die Entscheidung ist ein tarifpolitischer Meilenstein und ein großer Erfolg für die Beschäftigten in der Leiharbeit", sagte Bluhm. Der stellvertretende Ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg betonte, die Entscheidung "verbessere die rechtliche und vor allem die finanzielle Situation" der Arbeitnehmer in der Leiharbeitsbranche. Das Land Berlin hatte mit Ver.di gemeinsam den Prozess gegen die CGZP angestrengt.

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Tarifverträge in der Zeitarbeit sind ungültig

Nicht tariffähig: So sieht das Bundesarbeitsgericht die Spitzenorganisation der Christlichen Zeitarbeitsgewerkschaften (CGZP). Sie darf künftig keine Tarifverträge mehr abschließen.

14. Dezember 2010
Das Bundesarbeitsgericht hat am Dienstag eine Grundsatzentscheidung gefällt,die weitreichende Folgen für viele der in Deutschland tätigen Zeitarbeitsunternehmen haben könnte. Die Erfurter Bundesrichter entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Damit sind alle schon geschlossenen Tarifverträge unwirksam. Derzeit ist jedoch noch unklar, ob die Entscheidung rückwirkend gilt.

Die CGZP ist eine Tarifgemeinschaft unter dem Dach des Christlichen Gewerkschaftsbundes, die für vier Mitgliedsgewerkschaften Tarifverträge ausgehandelt hat. Unter anderem gehörte dazu ein Flächentarifvertrag mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP). Auf den aktuellen Flächentarifvertrag hat das Erfurter Urteil keine Auswirkung, da die Arbeitgeber mittlerweile direkt mit den Einzelgewerkschaften abgeschlossen haben. Der Flächentarifvertrag enthält dieselben Einstiegslöhne wie die vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) abgeschlossenen Tarifverträge. Allerdings könnten auf die beteiligten Zeitarbeitsunternehmen nun erhebliche Nachzahlungen für die vergangenen Jahre zukommen.

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Folgenreiches Grundsatzurteil Vielen Zeitarbeitsfirmen droht die Pleite

14.12.2010

Die Tarifverträge von fast 300.000 Leiharbeitern sind wohl unwirksam - mit weitreichenden Folgen. Weil horrende Nachzahlungen fällig werden.

Der Zeitarbeitsbranche droht eine Pleitewelle, weil viele Firmen womöglich bald Sozialbeiträge in Millionenhöhe nachzahlen müssen. Das ist die Konsequenz aus einem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts. Darin sprachen die Richter am Dienstag der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) die Tariffähigkeit ab.

Nun steht auch in letzter Instanz fest: Die Spitzenorganisation der Christlichen Zeitarbeitsgewerkschaften darf künftig keine Tarifverträge mehr abschließen. Es sei damit zweifelhaft, dass die Organisation auch in der Vergangenheit tariffähig war, sagte eine Sprecher des Gerichts, das bis zum Abend noch keine schriftliche Urteilsbegründung vorgelegt hatte. Damit dürften die Tarifverträge von schätzungsweise 280.000 Leiharbeitern in Deutschland unwirksam sein - mit weitreichenden Folgen: Sind diese Verträge ungültig, haben die Leiharbeitnehmer Anspruch auf den gleichen Lohn, den die Stammbelegschaft erhält.

Die betroffenen Leiharbeiter können dann rückwirkend die Gehaltsdifferenz nachfordern. Gleichzeitig drohen den Zeitarbeitsfirmen damit hohe Nachzahlungen von Sozialbeiträgen für die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Experten wie der Arbeitsrechtler Peter Schüren von der Universität Münster schätzen, dass die Forderungen allein bei den Sozialbeiträgen insgesamt zwei Milliarden Euro erreichen könnten. Damit dürften viele Zeitarbeitsfirmen finanziell überfordert sein, zumal es sich oft um kleine Unternehmen handelt. Die CGZP soll mit etwa 1600 verschiedenen Arbeitgebern Tarifverträge abgeschlossen haben.

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