Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Leiharbeit - ver.di begrüßt BAG-Entscheidung zur CGZP |
|
|
|
| Geschrieben von: York Töllner |
| Mittwoch, den 15. Dezember 2010 um 11:53 Uhr |
|
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, wonach die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Nach Auffassung der Richter ist die CGZP trotz der vielen von ihr abgeschlossenen Tarifverträge keine Gewerkschaft, da ihr aufgrund fehlender Mitglieder die dafür erforderliche Tarif-mächtigkeit fehle. Damit hat der gemeinsame Antrag von ver.di und der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Gefälligkeitstarifverträge auch in der Leiharbeitsbranche zu unterbinden, auch in der höchsten Instanz Erfolg. „Wir fühlen uns in unserer Rechtsauffassung durch das BAG in vollem Umfang bestätigt. Diese Entscheidung verbessert die rechtliche und vor allem finanzielle Situation der Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche deutlich. Und es stärkt die Allgemeinheit, denn die Sozialversicherungsbeiträge werden nun nicht mehr auf Basis der bisherigen Billigtarifverträge erbracht. Die Arbeitgeber können sich damit auf erhebliche Nachforderungen einstellen“, kündigte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Gerd Herzberg an. Auch nach Auffassung des Gerichts habe die CGZP überwiegend Gefälligkeitstarifverträge abgeschlossen. Sie besitze keine wirkliche Durchsetzungskraft gegenüber ihrem sozialen Gegenspieler. „Die CGZP ist keine Gewerkschaft oder gewerkschaftliche Spitzenorga-nisation im Sinne unseres Rechtssystems. Derartige Organisationen drohen das Tarifvertragssystem durch Billigkonkurrenz vollständig auszuhöhlen“, sagte Herzberg. Das Urteil stärke daher auch die Tarifautonomie. Trotzdem werde sich ver.di auch künftig kritisch mit den Aktivitäten der CGZP auseinander setzen.
 Herausgeber:
Cornelia Haß |
© 2010 Armutsnetzwerk | administrated by Hamann Webdesign
Creative Commons