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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Interview „Das wird nicht gut gehen“ PDF Drucken E-Mail
Samstag, den 18. Dezember 2010 um 15:58 Uhr

Herr Bsirske, was haben Sie sich für 2011 vorgenommen?

Viel. Wir werden auf jeden Fall unsere Aktivitäten in Sachen Leiharbeit verstärken. Leiharbeit ist ein Instrument für systematische Lohndrückerei geworden, das in immer mehr Branchen eingesetzt wird. Wir erleben die Rückkehr dessen, was man früher Proletariat nannte: Beschäftigte arbeiten in unsicheren Jobs zu Armutslöhnen. Eine Lebensplanung über den nächsten Monat hinaus ist kaum möglich. Das werden Arbeitnehmer und ihre Interessenvertreter nicht hinnehmen.

Was haben Sie vor?
Wir werden den Druck auf die Bundesregierung erhöhen, zumindest Equal Pay gesetzlich festzuschreiben, ohne Ausnahme. Leiharbeiter müssen vom ersten Tag an genau so behandelt werden wie Stammkräfte. Wir sollten auch überlegen, ob sie zusätzlich einen Unsicherheits-Aufschlag erhalten.
In Frankreich haben sie Anspruch auf zehn Prozent mehr Geld, das hat der Branche nicht geschadet. Der Anteil der Zeitarbeiter ist dort fast doppelt so hoch wie in der Bundesrepublik. Die Politik muss auch verbieten, dass Leiharbeiter als Streikbrecher eingesetzt werden. Das ist zum Bespiel im Einzelhandel 2008 im großen Stil geschehen.

In der Stahlindustrie hat die IG Metall per Tarifvertrag eine Gleichstellung erreicht.
Wir wollen auch in der Druckindustrie in der kommenden Tarifrunde durchsetzen, dass Leiharbeiter wie Festangestellte entlohnt werden. Das wird schwieriger als in der Stahlbranche, weil in manchen Betrieben deutlich über zehn Prozent der Beschäftigten Leiharbeiter sind. Die IG Metall diskutiert Ähnliches für die Metall- und Elektroindustrie.

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