Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Studie zu Leiharbeit |
|
|
|
| Geschrieben von: Thomas Öchsner |
| Montag, den 07. Februar 2011 um 07:48 Uhr |
|
Die Krux mit der Bezahlung: Leiharbeiter verdienen nur etwa halb so viel wie normale Arbeitskräfte. Fast jeder achte ist deshalb trotz des Jobs auf Hilfe vom Staat angewiesen. Leiharbeitskräfte mit einem Vollzeitjob verdienen im Durchschnitt nur etwa halb so viel wie Vollzeit-Beschäftigte in der Wirtschaft insgesamt. Gleichzeitig werden die Einkommensabstände zwischen Leiharbeitern und normalen Arbeitskräften immer größer. Dies geht aus einer Untersuchung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Demnach kommt lediglich eine kleine Minderheit (19,1 Prozent) der Leiharbeiter auf monatlich mehr als 2000 Euro brutto. In der gesamten Wirtschaft gelte dies dagegen für gut 70 Prozent der Vollzeitbeschäftigten. Der Studie zufolge erhielten Arbeitskräfte in der Verleihbranche, die in den alten Bundesländern tätig waren, 2009 durchschnittlich monatlich 1456 Euro brutto, einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld. In Ostdeutschland, wo die Löhne insgesamt etwas geringer sind, betrug der Verdienst sogar nur 1124 Euro. |
© 2010 Armutsnetzwerk | administrated by Hamann Webdesign
Creative Commons