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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

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Keine Einbahnstraße in die Armut PDF Drucken E-Mail
Montag, den 07. Februar 2011 um 15:55 Uhr

Pressemitteilung

"Leiharbeit darf keine Einbahnstraße in die Armut bleiben", sagt Jutta Krellmann, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Arbeit und Mitbestimmung angesichts einer aktuellen DGB-Studie zur Leiharbeit. Krellmann weiter:

"Die Leiharbeitsfirmen bereichern sich auf Kosten der Beschäftigten und die Politik sieht tatenlos zu. Wenn die Bundesregierung sich weiterhin weigert, Leiharbeiter effektiv vor Lohndumping zu schützen, macht sie sich an dieser 'Verarmung durch Arbeit' mitschuldig. Auch ein Branchenmindestlohn für die Leiharbeit ist keine geeignete Antwort, da er diese besonders perfide Form der Ausbeutung nur zementiert und bereits bestehende gute Tarifverträge unter Druck setzt.

Trotz gleicher Arbeit verdienen Leiharbeiter oft nur halb so viel wie ihre festangestellten Kollegen. Wenn jeder achte Leiharbeiter mit Hartz IV aufstocken muss, ist das Armut per Gesetz und gehört abgeschafft. Die Studie des DGB zeigt deutlich, dass eine Gleichstellung von Leiharbeitern mit den Stammbeschäftigten eines Betriebes ab dem ersten Tag die einzige Lösung ist. Der Vorschlag, 'Equal Pay' erst nach drei Monaten vorzuschreiben, ist absurd, weil über die Hälfte aller Leiharbeitnehmer gar nicht so lange in einem Betrieb bleiben.

DIE LINKE setzt sich für Equal Pay in der Leiharbeit ab dem 1. Tag ein und fordert darüber hinaus einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn."

 

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