Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Tarifvertrag des DGB hebelt "Equal Pay" aus |
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| Geschrieben von: Peter Nolden |
| Dienstag, den 22. März 2011 um 17:35 Uhr |
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Für die Lösung der Problems Leiharbeit bedarf es überhaupt keinerlei neuer gesetzlichen Regelungen. Die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit muss einfach nur ihren Tarifvertrag mit den Arbeitgeberverbänden der Sklavenhändler kündigen! Bereits nach dem bestehenden Gesetz gilt für Leiharbeiter "Equal Pay". Das Gesetz aus der rot-grünen Regierungszeit sieht jedoch eine negative Öffnungsklausel vor. Wenn Gewerkschafter einen Tarifvertrag abschließen, der Beschäftigte in der Leiharbeit SCHLECHTER stellt als die gesetzliche Regelung, kann vom Equal Pay nach unten abgewichen werden. Und genau so einen willfährigen Erfüllungstarif haben verschiedene in der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit zusammengeschlossene Gewerkschaften (ver.di, IG Metall, "Gewerkschaft" der Polizei) sofort verhandelt. |
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