Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Keinen Spind, weniger Lohn, öfter krank |
|
|
|
| Geschrieben von: Eike Kellermann |
| Montag, den 11. April 2011 um 07:41 Uhr |
|
Erfurt - Leiharbeiter fühlen sich oft als Beschäftigte zweiter Wahl. Das liegt am geringeren Lohn gegenüber der Stammbelegschaft, aber nicht nur: Leiharbeiter werden in vielerlei Hinsicht schlechter behandelt. Erfurt - Von einer Zwei-Klassen-Gesellschaft wird gerne gesprochen, wenn es darum geht, eine Ungleichbehandlung anzuprangern. Die Zwei-Klassen-Gesellschaft im Wartezimmer aus Kassen- und Privatpatienten ist fast schon sprichwörtlich. Bei Opel Eisenach, einem der wichtigsten Industrie-Arbeitgeber Thüringens, soll es unter den Beschäftigten sogar eine Vier-Klassen-Gesellschaft geben. Dabei arbeiten doch alle gemeinsam am hochwertigen Produkt "Corsa", wundert sich Betriebsrat Bernd Loesche. Bloß vergütet werden sie unterschiedlich. An der Spitze der Pyramide steht demnach die Stammbelegschaft, die mit 13,50 Euro den höchsten Stundenlohn erhält. Dann folgen die Opel-Leiharbeiter mit knapp zwei Euro weniger. Die dritte Klasse bilden die Stammkräfte der Zulieferer-Firmen. Und ganz am Schluss kommen die Leiharbeiter der Zulieferer. [mehr lesen] |
© 2010 Armutsnetzwerk | administrated by Hamann Webdesign
Creative Commons