Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Wie Leiharbeiter vor Ausbeutung geschützt werden sollen |
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| Geschrieben von: Bernd Lammert und Wiebke Harms |
| Montag, den 09. Mai 2011 um 10:15 Uhr |
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Die Drogeriekette Schlecker nutzte die Leiharbeit nicht, um Arbeitslose an den Arbeitsmarkt zu gewöhnen, sondern um die Löhne der eigenen Arbeiter zu kürzen. Das soll in Zukunft nicht mehr passieren. FTD.de zeigt die Neuerungen am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Rund 900.000 deutsche Arbeitnehmer arbeiten derzeit als Leiharbeiter. Das sind mehr als doppelt so viel wie 2004, als das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erstmals in Kraft trat. Das sollte sowohl den Arbeitslosen als auch den Unternehmern helfen. Die einen sollten schnell neue Jobs finden, die anderen schnell Leute einstellen können, wenn plötzlich große Aufträge hereinkommen. mehr lesen |
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