Für ein umfassendes Streikrecht Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis |
| Armut und Reichtum |
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| Geschrieben von: Prof. Dr. Christoph Butterwegge |
| Mittwoch, den 19. Oktober 2011 um 07:36 Uhr |
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Die hierzulande seit Jahren wachsende Armut ist ein ausgesprochen merkwürdiges Phänomen: Niemand will davon betroffen sein, bejaht sie offen oder wünscht sie anderen. Gleichzeitig wähnt fast jeder Beobachter in ihrer Existenz eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, wenn nicht gar für das bestehende Wirtschafts- und Gesellschaftssystem zu sehen. Und obwohl zumindest ein so reiches Land wie die Bundesrepublik ihre sozialökonomischen Entstehungsursachen beseitigen könnte, wenn der politische Wille dazu vorhanden wäre bzw. entsprechende Anstrengungen unternommen würden, gibt es sie immer noch, ja seit geraumer Zeit sogar in wachsendem Maße. Wie ist dieses Paradox zu erklären? Armut entsteht nicht trotz, sondern durch Reichtum. Bertolt Brecht hat es während des Zweiten Weltkrieges in einem Vierzeiler folgendermaßen ausgedrückt: „Armer Mann und reicher Mann / standen da und sah’n sich an. / Und der Arme sagte bleich: / Wär’ ich nicht arm, wärst du nicht reich.“ Deshalb kann Armut im Rahmen der bestehenden Gesellschaftsordnung nicht durch zunehmenden Reichtum beseitigt werden. Beide sind vielmehr systembedingt und konstitutive Bestandteile des Kapitalismus. Schon Georg Friedrich Wilhelm Hegel hatte in seiner „Rechtsphilosophie“ festgestellt, „daß bei dem Übermaße des Reichtums die bürgerliche Gesellschaft nicht reich genug ist, d.h. an dem ihr eigentümlichen Vermögen nicht genug besitzt, dem Übermaße der Armut und der Erzeugung des Pöbels zu steuern.“ mehr lesen |
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