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Für ein umfassendes Streikrecht

Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis

Unterzeichnen Sie den Wiesbadener Appell.

Kein Laden für „Reiche“ PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Claudia Marsal   
Dienstag, den 20. Dezember 2011 um 05:52 Uhr

Werden die Kleiderkammern von Gutverdienern als Selbstbedienungsläden missbraucht? Diesen Vorwurf erheben Bedürftige. Unsere Zeitung ging dieser Frage nach und hörte sich beim DRK am Turmcarré um. Dort werden seit jeher Hartz IV- beziehungsweise Rentenbescheide als Legitimation für reale Not verlangt.

Noch ehe Monika Sorge zur Tür rein ist, holt die zweifache Mutter schon ihren Hartz-IV-Bescheid aus der Tasche. „Hier, schauen Sie! Ich bekomme 109 Euro im Monat. Ist das bedürftig genug?“ Monika Littmann, Mitarbeiterin der DRK-Kleiderstube, nickt und lässt die Schenkenbergerin eintreten. Wenig später guckt die 49-Jährige mehrere Stapel mit Pullovern durch. „Schöne Stücke dabei, im Laden könnte ich die mir gar nicht leisten“, schätzt die zweifache Mutter ein, froh, dass sie hier pro Exemplar nur ein, zwei Euro berappen muss.

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